Barrierefreies Bad

Barrierefreies Bad von Erich Reinhardt GmbH & Co. KG

Perfekte Planung für uneingeschränkten Badgenuss

Ob alt oder jung, groß oder klein, topfit oder körperlich eingeschränkt – ein barrierefreies Bad bietet mehr Komfort für alle. Wenn Sie Ihr barrierefreies Bad mit unseren Experten planen und einrichten, geht es darum, was Ihnen oder Ihren Angehörigen aktuell und in Zukunft besonders wichtig ist.

Es macht einen großen Unterschied, ob Sie Ihr Bad einfach möglichst viele Jahre unbeschwert genießen wollen oder ob es z. B. auch mit einem Rollstuhl uneingeschränkt nutzbar sein soll. Vielleicht haben Sie oder Ihre Angehörigen auch aktuell schon körperliche Einschränkungen, die in der Planung berücksichtigt werden müssen.

Ausgewählte Elemente eines barrierefreien Bads

Waschtisch

Das Waschbecken sollte ausreichend Bewegungsfläche bieten und sowohl im Stehen als auch im Sitzen genutzt werden können. Insbesondere für Rollstuhlfahrer ist es unverzichtbar, dass der Waschtisch unterfahrbar ist.

WC

Großzügige Dimensionen in Länge und Breite bringen ein Plus an Komfort. Außerdem ist die richtige Höhe entscheidend sowie Haltegriffe zum Stabilisieren – für leichtes Hinsetzen und Aufstehen oder für den Wechsel von einem Rollstuhl auf den WC-Sitz.

Dusche

Eine bodenebene Dusche liegt nicht nur optisch voll im Trend, sondern erleichtert auch die Nutzung. Einen platzsparenden Dusch-Klappsitz oder zusätzliche Haltegriffe können wir bereits in der Planung vorsehen und später nachrüsten. Es gibt z. B. auch Duschstangen, die als Halte- und Stützgriffe dienen.

Bedienelemente

Ob Spülung, Einhandmischer, Lichtschalter oder Türgriffe, all diese Elemente müssen einfach bedienbar und leicht zu erreichen sein.

Lassen Sie sich von unseren Badspezialisten individuell beraten, damit Ihr barrierefreies Bad perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt – und bei Bedarf einfach anpassbar ist. Erich Reinhardt GmbH & Co. KG ist Ihr Badspezialist in Augsburg.

Förderung für den barrierefreien Badumbau wieder verfügbar

Laut KfW können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Es kann nur einen Antrag stellen, wer noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
  2. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss liegen bei bis zu 25.000 Euro. Es können solange Anträge im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.